für IT-Consulting- und IT-Dienstleistungen (B2B) • Stand: 09.01.2026 (Allgemein gültig, solange keine projektbezogene erstellt wurde)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen
Armin Gütlich (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gleicher Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Vertragsgegenstand sind IT-Consulting-, Beratungs-, Analyse-, Projekt-, Unterstützungs- und Managementdienstleistungen o. ä. im IT-Umfeld.
(2) Ein Verkauf, eine Lieferung oder Überlassung von Waren ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert berechnet werden.
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen oder Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.
(2) Leistungen können – sofern nichts anderes vereinbart – vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden.
(3) Termine und Zeitpläne sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(1) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
(3) Beratungs- und Consulting-Leistungen stellen Dienstleistungen dar; eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg ist ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
(4) Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
(1) Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte an überlassenen Daten, Software und Systemen zu verfügen.
(2) Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dürfen ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
(2) Sofern erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
(1) Der Auftragnehmer zeichnet einen vom Auftraggeber vorgelegten NDA nach Entsprechung der Vertragsart.
(2) Sofern erforderlich, sollte der Auftraggeber zur Einhaltung von Datenschutz und Compliance dem Auftragnehmer entsprechendes Equipment (Laptop , Tablet, Smartphone) zur Verfügung stellen. Das Equipment bleibt im Eigentum des Auftraggebers, der Auftragnehmer nutz dies ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags.
(3) Der Auftragnehmer kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eigenes Equipment nutzen. Dies wird gesondert nach Vereinbarung berechnet.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.